Es kommt häufiger vor, dass Kunden sich melden nachdem die aktuelle Rechnung verschickt wurde und den Vertrag gerne rückwirkend stornieren möchten, da sie ihn in der Vergangenheit gar nicht mehr genutzt haben. Gut, dann muss der Kunde aber auch bitte fristgerecht vorher kündigen.
Eigentlich bin ich ja sehr Service- und Kundenorientiert und versuche alle Wünsche der Kunden zu erfüllen. Bei solchen Fällen drücke ich aber nur in Ausnahmefällen (mit wirklich guter Begründung) ein Augen zu. Das ist nämlich ein ganz schöner Verwaltungskram, der dann erledigt werden muss (Rechnung stornieren, Rückzahlungen, etc.).
Es gibt aber auch ganz "Harte", die dann nach der "Abfuhr" einfach nicht zahlen und hoffen, dass wir es darauf beruhen lassen – tun wir natürlich nicht.
Zur Not muss sich das Gericht dann darum kümmern. Es ist zwar schade aber geht ja leider mitlerweile in Deutschland nicht anders.




