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Neue Pflichtangaben bei Geschäftsbriefen/E-Mails für jeden Gewerbetreibenden

Zum 22. Mai 2007 ist nun die Reform der Gewerbeordnung (GewO) in Kraft getreten. Daraus resultiert nun auch die Pflichtangaben in E-Mails für jeden Gewerbebetreibenden. Weitere Informationen gibts bei der Kanzlei Dr. Bahr.

Für uns ist das eigentlich kein Beinbruch, da wir in der Regel in jeder Email unsere Standardsignatur haben und das schon seit Jahren.

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